Mit Beschluss vom 25. MĂ€rz 2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe den Berliner Mietendeckel fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt.

 


Gliederung


Was bedeutet Berliner Mietendeckel?

Das MietenWoG Bln ist besser bekannt unter dem Namen „Berliner Mietendeckel“. Es ist am 23. Februar 2020 in Kraft getreten und besteht im Wesentlichen aus drei Regelungskomplexen:

1. Mietenstopp: Die mit Stichtag vom 18. Juni 2019 vereinbarte Miete darf nicht ĂŒberschritten werden.
2. Eine Mietobergrenze gibt es auch fĂŒr Wiedervermietungen, die unabhĂ€ngig von der Lage GĂŒltigkeit hat. Erlaubt sind lediglich Modernisierungsumlagen sowie gebĂ€ude- und ausstattungsbezogene ZuschlĂ€ge.
3. Gesetzliches Verbot ĂŒberhöhter Mieten.

Vom Mietendeckel in Berlin ausgenommen waren Neubauten, die ab dem 1. Januar 2014 erstmalig bezugsfertig sind.

Der Berliner Mietendeckel kam auf den PrĂŒfstand, weil 284 Abgeordnete des Deutschen Bundestages der Fraktionen von FDP und CDU/CSU mit einer abstrakten Normenkontrolle vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Sie hielten das MietenWoG in Berlin fĂŒr nicht vereinbar mit der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Im Kern ging es deshalb um die Frage, ob Berlin ĂŒberhaupt die Befugnis hat, Gesetze zu erlassen, die eine Regelung der Miethöhe zum Inhalt haben.

 

Warum das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel fĂŒr nichtig erklĂ€rt hat

Das Bundesverfassungsgericht vertrat in seiner BegrĂŒndung die Auffassung, dass Regelungen, die die Miethöhe fĂŒr frei finanzierten und auf dem freien Wohnungsmarkt angebotenen Wohnraum betreffen, der konkurrierenden GesetzgebungszustĂ€ndigkeit unterliegen. Das bedeutet, dass die LĂ€nder nur dann zur Gesetzgebung befugt sind, wenn der Bund keinen abschließenden Gebrauch von seiner Gesetzgebungskompetenz macht. TatsĂ€chlich enthĂ€lt das BĂŒrgerliche Gesetzbuch (BGB) abschließende Regelungen ĂŒber das Mietpreisrecht, das auf Bundesebene beschlossen wurde. Insoweit entfaltet das Bundesrecht eine Sperrwirkung in Bezug auf die Gesetzgebungsbefugnis der LĂ€nder. Das hat zur Folge, dass das Mietendeckelgesetz in Berlin, das ebenfalls die Miethöhe regelt, insgesamt nichtig ist. Das Bundesverfassungsgericht sah im Alleingang Berlins eine GefĂ€hrdung der „Einheit der Rechtsordnung“.

Die Abgeordneten waren in ihrer BemĂŒhung um rechtliche KlĂ€rung nicht allein. Auch die 67. Kammer des Landgerichts Berlin war zu dem Ergebnis gelangt, dass dem Land Berlin fĂŒr den Erlass des Mietendeckels keine Gesetzgebungskompetenz zusteht. Diesen Beschluss hatte es dem Bundesverfassungsgericht zur PrĂŒfung vorgelegt.

 

Die Folgen fĂŒr die Berliner Politik und die Mieter

Der Berliner Mietendeckel war auf fĂŒnf Jahre befristet und ein in dieser Art in der Bundesrepublik einmaliges und von Anbeginn höchst umstrittenes Projekt. Dass er nun gescheitert ist, bedeutet eine klare Niederlage fĂŒr die rot-rot-grĂŒne Koalition, denn er war eines ihrer zentralen Projekte. Die Folge dieses Alleingangs war, dass im Februar 2020 die Mieten fĂŒr rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren wurden, wobei fĂŒr Wiedervermietungen Obergrenzen galten. Obwohl die Mieter aufgefordert wurden, sicherheitshalber RĂŒcklagen zu bilden, hat rund die HĂ€lfte das nicht getan. Das ist zumindest das Ergebnis einer jĂŒngst veröffentlichten Umfrage der Berliner Sparkasse. Der Berliner Senat sieht sich deshalb in der Pflicht, sozialvertrĂ€gliche Lösungen fĂŒr die Mieter zu entwickeln. Trotz allem hĂ€lt die Berliner Politik an diesem gescheiterten Experiment fest und fordert eine bundesweite Lösung fĂŒr einen Mietendeckel, wĂ€hrend konservative Stimmen eine Ankurbelung des Wohnungsbaus fĂŒr die bessere Lösung halten.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass nach diesem gescheiterten, wohl ideologisch motivierten Experiment die Mieter die Leidtragenden sind, denen hohe Mietnachzahlungen drohen. Deshalb werden Forderungen nach einem Sicher-Wohnen-Fonds laut, um soziale HĂ€rten abzufedern. Es mĂŒsse verhindert werden, dass Mieter aufgrund einer verfehlten Wohnungspolitik seitens der linken Regierungskoalition in Berlin ihre Wohnungen verlieren, so die Meinung des Berliner Senats.

 

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