Impressum

Finanzdienstleistungen Marco Mahling GmbH & Co. KG
Olgastraße 9
80636 München
Tel: 089 – 379 107-11
Fax: 03212 – 143 5487

Zweigniederlassung
Eichstätt
An der Oberen Au 1
85072 Eichstätt

Mobil: 0171 – 890 66 66
E-Mail: immobilie@marco-mahling.de

Kommanditgesellschaft:
Finanzdienstleistungen Marco Mahling GmbH & Co. KG
Sitz: München
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 107661
Steuernummer: 143/518/40499


Persönlich haftende Gesellschafterin:

4M Verwaltungs GmbH

Sitz: München
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 234750
Geschäftsführende Gesellschafter:
Martin Henze, Marco Mahling, Michael Grimm, Markus Sturm


Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV:

Finanzdienstleistungen Marco Mahling GmbH & Co. KG
Herr Marco Mahling
Olgastraße 9
80636 München


Zulassung gem. § 34c GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Zulassung gem. § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer München
Balanstr. 55-59, 81541 München unter der Nummer: D-F-155-P9KC-98

Zulassung gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer München
Balanstr. 55-59, 81541 München unter der Nummer: D-W-155-CPBR-95

Zulassung gem. § 34 d Abs. 1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie und Handelskammer München
Balanstr. 55-59, 81541 München unter der Nummer: D-LLWY-ODZNG-84

Die Versicherungsvermittlerregisternummer ist unter dem Registerabruf: 
www.vermittlerregister.info ersichtlich.


Das Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) wird geführt bei:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Strasse 29
10178 Berlin
Telefon: 030 – 20308 – 0

Mitgliedschaft und zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsvermittlung:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
‎80333 München
www.ihk-muenchen.de


Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34d, § 34f, §34i, §34c, §§ 59-68 VVG und VersVermV sowie FinVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals des Versicherungsmaklers.

Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeteiligung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 22
10006 Berlin
(weitere Information unter: www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
(weitere Informationen unter: www.pkv-ombudsmann.de)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Strasse 108
53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute))

Jeder ungebundene Vermittler ist verpflichtet einen Haftpflichtversicherungsschutz für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1,23 Mio. EUR für jeden Versicherungsfall und 1,85 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres.


Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gemäß §34 d
zur Bestätigung (PDF)

Versicherungsbestätigung für Finanzanlagenvermittler gemäß §34 f
zur Bestätigung (PDF)

Versicherungsbestätigung als Immobiliendarlehensvermittler gemäß §34 i
zur Bestätigung (PDF)


Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Umsetzung einer gezielten Strategie in Sachen Nachhaltigkeit:

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.


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