Wer in Immobilien investiert, sucht gleichzeitig nach Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Eine dieser Möglichkeiten ist die vermögensverwaltende GmbH. Wie Sie eine vvGmbH gründen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Vorteile sie bietet und welche Nachteile sie hat – informieren Sie sich hier!


Gliederung


Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Die vvGmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die den Zweck verfolgt, Vermögen, zum Beispiel Immobilienvermögen zu kaufen, zu verwalten und zu halten. Das bedeutet, dass der Zweck dieses Unternehmens nicht darauf gerichtet ist, gewerblich tätig zu werden. Sie handelt nicht mit Immobilien und ist deshalb von der Gewerbesteuer befreit. Die vermögensverwaltende GmbH hält ausschließlich eigenes Immobilienvermögen und gegebenenfalls Kapitalvermögen.

 

Wie Sie eine vvGmbH gründen

Die Motivation für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH ist steuerlich bedingt. Um die Steuerlast zu mindern, kommt es auf den in der Satzung formulierten Geschäftszweck an. Dieser muss ausschließlich auf die Verwaltung von eigenem Vermögen gerichtet sein. Die vermögensverwaltende GmbH ist nicht verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung durchzuführen. Sofern Sie diesbezüglich seitens der Gemeindeverwaltung dazu aufgefordert werden, sollten Sie mit Hinweis auf die Satzung klarstellen, dass aufgrund der nicht gewerblichen Betätigung der vvGmbH eine Gewerbeanmeldung entbehrlich ist.

 

Das sind die Voraussetzungen für die Gründung einer vvGmbH:

  • Notariell beurkundeter Gesellschafterbeschluss von mindestens einem oder auch mehreren Gesellschaftern
  • Beschluss einer Satzung
  • Bestellung von mindestens einem oder auch mehreren Geschäftsführern
  • Eröffnen eines Bankkontos für die vvGmbH unter Vorlage der Gründungsurkunde
  • Einzahlen des in der Satzung festgelegten Stammkapitals
  • Nachweis der Zahlung des Stammkapitals gegenüber dem Notar beziehungsweise gegenüber dem Registergericht, beispielsweise durch Vorlage des Kontoauszugs
  • Eintragung der vvGmbH in das Handelsregister durch den Notar

Erst nach der Eintragung in das Handelsregister entfaltet die vermögensverwaltende GmbH ihren Haftungsschutz, der auf das Stammkapital beschränkt ist. Der Notar ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gründung von Kapitalgesellschaften an das Gewerbeamt und das Körperschaftsteuerfinanzamt weiterzuleiten, an dem die vvGmbH ihren Sitz hat. Anschließend erhält der Geschäftsführer der vvGmbH vom Finanzamt die Aufforderung, die Gesellschaft steuerlich erfassen zu lassen und eine Eröffnungsbilanz abzugeben.

 

Die Vorteile einer vvGmbH

Die vermögensverwaltende GmbH bietet einige Vorteile, unter anderem diese:

1. Hauptvorteil der vvGmbH ist die Steuerersparnis. Wird eine Immobilie im Privatvermögen gehalten, muss das zu versteuernde Einkommen mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Je höher der Steuersatz, umso höher fällt die Besteuerung aus. Wird eine Immobilie jedoch in einer vermögensverwaltenden GmbH gehalten, wird keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer berechnet, sodass sich die effektive Steuerlast aus der Summe von 15 Prozent Körperschaftsteuer und 5,5 Solidaritätszuschlag errechnet.

ACHTUNG! Wirft eine Immobilie aktuell keinen Cashflow ab und ist von einem hohen Wertzuwachs auszugehen, lohnt sich das Halten im Privatbestand insbesondere dann, wenn die Immobilie nach rund zehn Jahren steuerfrei verkauft werden soll. Im Gegensatz dazu müssen die Gewinne einer vermögensverwaltenden GmbH beim Verkauf versteuert werden.

2. Ein weiterer Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH ist, dass Sie die Möglichkeit haben, Immobilien zu bündeln und unter mehreren juristischen und natürlichen Personen aufzuteilen. Anders ausgedrückt: Durch die vermögensverwaltende GmbH wird der gemeinsam Erwerb von Immobilien durch mehrere Investoren deutlich erleichtert.

3. Der Vorteil einer GmbH ist die beschränkte Haftung, die auf die Stammeinlage begrenzt ist. Insoweit sind bei einer vermögensverwaltenden GmbH Privat- und Betriebsvermögen voneinander getrennt. Kommt es in einer vvGmbH zu Verlusten, bleibt das Privatvermögen davon unberührt.

 

Die Nachteile einer vvGmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH hat auch Nachteile, unter anderem diese:

1. Der Nachteil einer vermögensverwaltenden GmbH besteht darin, dass sie immer Betriebsvermögen und kein Privatvermögen hat. Das hat zur Folge, dass Sie Wertzuwächse und in Anspruch genommene Abschreibungen im Falle eines Verkaufs von Immobilien versteuern müssen. Anderes gilt für das Privatvermögen, wo der Immobilienverkauf nach zehn Jahren steuerfrei ist.

2. Auch die Kosten sind gegenüber der privaten Vermietung höher. Einer der Gründe für höhere Kosten ist, dass Sie verpflichtet sind, eine jährliche Bilanz zu erstellen beziehungsweise von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Außerdem ist eine GmbH automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und insoweit zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet, die sich anfänglich auf rund 2.000 Euro im Jahr belaufen.

 

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass sich eine vermögensverwaltende GmbH mit Blick auf mögliche Steuerersparnisse lohnen kann. Sobald sie auch normale Geschäfte betreibt, fällt Gewerbesteuer an. Bedenken sollten Sie auch, dass alles, was aus der vvGmbH in das Privatvermögen der Gesellschafter transferiert wird, rechtmäßig versteuert werden muss. Bei der Entscheidung für oder gegen eine vermögensverwaltende GmbH sollten Sie darauf achten, dass die Kosten für die vvGmbH die erzielten Steuervorteile nicht übersteigen.

 

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