Ein Steuervorteil bei der Vermietung und Verpachtung von unbebauten Grundstücken und Immobilien ist, dass Sie die Notarkosten absetzen können. Welche weiteren Voraussetzungen es noch gibt und wie Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, erläutere ich Ihnen im folgenden Beitrag.


Gliederung


 

Zwei Möglichkeiten die Notarkosten bei Vermietung abzusetzen

Um die Notarkosten bei Vermietung steuerlich absetzen zu können, muss erst einmal unterschieden werden, für welche Tätigkeit die Notarkosten anfallen:

  • Anschaffungskosten: die notarielle Beglaubigung von Kaufverträgen von unbebauten oder bebauten Grundstücken zählt zu den Anschaffungskosten bei Vermietung, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits besteht oder nicht.
  • Werbungskosten: die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld für das vermietete Objekt gilt als Finanzierungskosten und muss als Werbungskosten in der Anlage „Vermietung und Verpachtung“ angegeben werden.

 

Möglichkeit 1: Notarkosten als Anschaffungskosten absetzen bei Vermietung

Grundsätzlich gilt zu wissen, dass Sie bei Vermietung die Anschaffungskosten in voller Höhe absetzen können, unabhängig davon, wie Sie die Notarkosten abschreiben.

Neben der Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten werden auch Anschaffungskosten von Jahr zu Jahr über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wichtig: Der Zeitpunkt des Kaufvertrags entscheidet darüber in welcher Form Sie die Notarkosten absetzen können:

Haben Sie das Gebäude vor dem 31.12.2005 gekauft, darf die degressive Abschreibung Anwendung finden. Für alle ab 01.01.2006 erworbenen Objekte gilt die lineare Abschreibung mit gleichbleibenden Prozentsätzen.

 

Möglichkeit 2: Notarkosten als Werbungskosten absetzen bei Vermietung

Notarkosten beim Kauf einer Immobilie zur Vermietung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn Sie im Zuge des Kaufes oder des Baus Fremdkapital beantragt und somit eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen haben.

Im Jahr der Entstehung der Mieteinnahmen werden sie dann in voller Höhe von den Mieteinnahmen abgezogen.

Wichtig: Die Rechnung muss unbar bezahlt worden sein und ein Zahlungsbeleg muss ebenfalls vorliegen, damit die Notarkosten bei Vermietung steuerlich absetzbar sind.

 

Außerdem müssen Sie eine Einkünfteerzielungsabsicht erstellen, die zeigt, dass Sie mit der Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen möchten.

 

 

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