Zu Ende des Jahres 2020 hatte Ramona Pop, Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Bündnis 90/Die Grünen) den Entwurf für das Solargesetz vorgelegt. Am 17. Juni 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus dem Ganzen seine Zustimmung gegeben und demnach werden Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten von Wohnhäusern Pflicht.
Gliederung
- Private Eigentümer werden jetzt verpflichtet
- Was möchte man mit dem neuen Gesetz erreichen?
- Was machen die anderen Bundesländer?
- Quellen
Private Eigentümer werden jetzt verpflichtet
Bereits im März 2020 hat der Senat den „Masterplan Solarcity“ beschlossen, die Anbindung von Photovoltaik-Anlagen für öffentliche Gebäude verpflichtend zu fordern. Das Solargesetz stellt somit eine Erweiterung dar. Dazu kommen noch die Beratung und die Unterstützung mittels diverser Förderprogrammen.
Die Einführung der allgemeinen Solarpflicht umfasst nun auch private Eigentümer und Neubauten, womit auch für sie Solaranlagen zur Pflicht werden. Auch Bestandsgebäude sind von dieser neuen Regelung betroffen. Die Bedingung dafür ist, dass das Dach von Bestandsgebäuden zuvor grundlegend saniert wurde. Ausnahmen soll es trotzdem geben: Gebäude, deren Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage technisch ungeeignet ist sowie Häuser, deren Nutzflächen kleiner als 50 Quadratmeter ist.
Das Gesetz schreibt mind. 30% der Dachfläche für die Anlage vor, bei all den Gebäuden, bei denen eine Anbindung problemlos erfolgen kann. Als Alternative dafür sollen Fassaden-PV-Anlagen oder Solarthermieanlagen installiert werden können.
Was möchte man mit dem neuen Gesetz erreichen?
Das Ziel des Senats ist es, bis spätestens 2050 25 % des Strombedarfs in Berlin mit Solarenergie zu decken. Wenn dies umgesetzt würde, würde die Metropole insgesamt 37.000 Tonnen CO₂ im Jahr einsparen.
Was machen die anderen Bundesländer?
Auch der Senat in der Hansestadt Hamburg beschloss im Dezember 2020, dass ab 2023 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für Neubaudächer Anwendung finden soll. Weiter gilt diese Regelung für Bestandsgebäude, deren Dach saniert werden muss, ab 2025.
In Baden-Württemberg wurde von der grün-schwarzen Regierung im Koalitionsvertrag eine Solarpflicht für private Wohngebäude zum kommenden Jahr 2022 beschlossen. Diese soll für Neubauten sowie für grundlegende Sanierungen gelten.
In Schleswig-Holstein hingegen hat Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90 Die Grünen) ein Gesetz entworfen, welches eine Solarpflicht ausschließlich für Großparkplätze und Nicht-Wohngebäude vorsieht.
Aber: die neuen Beschlüsse stehen in der Kritik, denn die Wohnnebenkosten könnten für die Mieter steigen. Das zumindest befürchten zahlreiche Verbände. Die Klimaschutzziele könnten zwar erreicht werden, aber auf Kosten der Mieter.
Quellen
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