Sie haben eine Immobilie, die Sie vermieten möchten, stellen sich aber die Frage, wie Sie den/die richtigen Mieter*in finden können?

Aufgrund der Wohnungsknappheit ist es derzeit kein Problem ein Mietobjekt zu vermieten. Jedoch ist es immer eine Herausforderung den für sich richtige/n Mieter*in zu finden.

In der heutigen Zeit kann man Vieles online erledigen wie z.B.: die Veröffentlichung des Mietangebots oder auch die Zusendung des zu unterschreibenden Vertrages. Das persönliche Kennenlernen des/der potenziellen Mieters*in bleibt jedoch nicht unerlässlich. Einfach, dass Sie ein gutes Gefühl haben.

Was kann ich Ihnen also aus meiner eigenen Erfahrung an Tipps mit auf den Weg geben? Lesen Sie gerne weiter:


Gliederung


 

1. Festlegen des Mietpreises

Zuallererst sollten Sie den Mietpreis für Ihr Objekt festlegen – egal ob bei Erstbezug oder bei Mieterwechsel. Am besten Sie orientieren sich dafür am örtlichen Mietspiegel, denn dieser gibt eine Richtung des Preises hinsichtlich der Lage und Ausstattung der Immobilie betreffend.

Bezüglich der Mietpreisgestaltung ist dieser aber nicht bindend, sondern nur ein Leitfaden, damit Sie nicht zu viel oder zu wenig Miete verlangen. Sie erhalten den Mietspiegel vom zuständigen Amt Ihrer Gemeinde. Hier können Sie auch erfragen, ob eine Mietpreisbremse gilt und wie sie sich auswirkt.

 

2. Veröffentlichung des Mietangebotes

Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

 

  • Sie können Ihr Mietangebot in der örtlichen Tageszeitung mit einer sogenannten Chiffreanzeige veröffentlichen. Seien Sie sich aber bewusst, dass bei Angabe der Telefonnummer zur Kontaktaufnahme Ihr Telefon ununterbrochen klingeln wird.
  • Eine Alternative sind Immobilienportale, die meist kostenfrei sind. Sie haben die Möglichkeit zahlreiche Angaben zu vorgefertigten Kriterien machen. Bei der zielgruppenorientierten Vorauswahl eines/einer potenziellen Mieters*in können Sie bei Bedarf Filter setzen. Sie entscheiden dann, wen und wie viele Interessenten sie kontaktieren.
  • Der für Sie bequemste Weg ist die Beauftragung eines/einer Immobilien-Maklers*in, der auch Mietobjekte vermittelt. Die gesamte Abwicklung wird von ihm/ihr übernommen, nachdem Sie ihm/ ihr in einer Begehung Ihr Angebot gezeigt, die erforderlichen Unterlagen (z.B. Grundrissplan) übergeben und den Mietzins genannt haben. Sie setzen einen Termin fest, an dem Ihnen eine enge Auswahl an Interessenten präsentiert wird und Sie brauchen dann nur noch zu entscheiden, wer für Sie infrage kommt. Die Maklerprovision, die für den Auftrag anfällt, vereinbaren Sie im Vorfeld.

 

3. Was ist zu tun, wenn Sie die Vermietung selbst übernehmen?

Wenn Sie das Mietangebot veröffentlicht haben und sich Interessenten*innen bei Ihnen gemeldet haben, habe ich folgende Ratschläge für Sie:

  • Sichten Sie zunächst die Mieteranfragen und sortieren Sie nach Ihren persönlichen Präferenzen. Sie grenzen auf diese Weise die Anzahl der Bewerber*innen ein, die Sie benachrichtigen wollen.
  • Kontaktieren Sie den/die Bewerber*innen und nennen Sie, welche Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden sollen (z.B. Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers, Mieter-Selbstauskunft, Schufa-Selbstauskunft). Die allgemeine Mieter-Selbstauskunft kann man sich jederzeit auf den einschlägigen Immobilienportalen downloaden.
  • Am besten Sie vereinbaren Einzel-Besichtigungstermine. Sie haben dabei die Möglichkeit, den/die Interessenten*innen besser kennenzulernen. Notizen helfen Ihnen, sich vor der endgültigen Zusage besser an die einzelnen Bewerber zu erinnern.
  • Die Besichtigungstermine können ruhig eng getaktet sein. Das spart Ihnen Zeit.

 

Wozu die Mieterselbst- und Schufa-Auskunft?

Kein/e Mieter*in ist verpflichtet, ein Formular der Mieter-Selbstauskunft auszufüllen. Er/sie wird es allerdings tun, weil er/sie vermutet, andernfalls keine Chance auf den Zuschlag zu erhalten. Der/die Interessent*in muss in 2 Punkten die Wahrheit sagen: bei den Angaben zur finanziellen Situation und wie viele Personen einziehen werden.

Stellt sich heraus, dass der/die Bewerber*in hier geflunkert hat, können Sie u.U. fristlos kündigen. Fragen zu Freizeitvorlieben, sexueller Orientierung, einer eventuellen Schwangerschaft u.ä. sind nicht erlaubt.

Zusätzlich können Sie sich von den/der Mietanwärtern*innen eine Schufa-Auskunft vorlegen lassen. Eine spezielle Mieter-Selbstauskunft von der Schufa ist kostenpflichtig und enthält Angaben, die für Sie als Vermieter*in relevant sind. Eine allgemeine Auskunft kostet dagegen nichts.

 

Warum macht eine Kaution Sinn?

Eine Kaution schafft eine weitere finanzielle Absicherung für Sie als Vermieter*in.

Sie darf maximal 3 Monatsmieten betragen und muss auf einem separaten Sperrkonto gutgeschrieben werden. Dieses Geld bleibt für Sie so lange unantastbar bis der/die Mieter *in berechtigte Zahlungsforderungen (Miete, Renovierungskosten) nicht begleichen kann oder will. Bei Auszug und Erfüllung aller Auflagen von dem/der Mieter*in ist die Kaution ohne Abzug vom Mieter*in durch den Vermieter auszuzahlen bzw. auf sein Konto zu überweisen.

 

Wie schützt man sich vor Streitigkeiten mit dem/der Mieter*in?

Es empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung speziell für Vermieter abzuschließen. Diese ist nicht kostenfrei, zahlt sich aber definitiv in einem Streitfall vor Gericht wieder aus.

Eine Mietausfallversicherung ist eine weitere Option, jedoch eher seltener. Das berühmte Kleingedruckte in der Versicherungspolice ist recht umfangreich und kann zahlreiche Einschränkungen  und Ausschlussklauseln enthalten.

Ich rate Ihnen dringlichst bei Mietrückständen unverzüglich zu handeln, damit sich ein drohender Verlust nicht weiter vergrößert.

Dem/der säumigen Mieter*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Beträgt der Zahlungsrückstand bereits mehr als eine Monatsmiete oder der/die Mieter*in hat für zwei aufeinander folgende Monate die Miete nicht vollständig bezahlt, können Sie aktiv werden. Wird die Monatsmiete regelmäßig unpünktlich bezahlt, sind Sie auch hier zur Kündigung berechtigt.

Die Rechtsprechungen sind sehr stark Mieter*in orientiert. Sollte es also zu drohenden Streitigkeiten mit Ihrem/Ihrer Mietern*in kommen, lassen Sie sich am besten von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

 

Wozu ein Mietvertrag?

Es bedarf unbedingt eines Mietvertrages, damit das Mietverhältnis aktenkundig und rechtlich wirksam ist. Der Vertrag wird zwischen Vermieter*in und Mieter*in abgeschlossen.

Geben Sie dem/der potenziellen Mieter*in ein paar Tage Bedenkzeit, ob und wie er/ sie dem Vertrag zustimmt.

Sie können sich einen sogenannten Formularmietvertrag als fertiges Dokument zum Ausfüllen aus dem Internet herunterladen.

Es empfiehlt sich dabei immer die aktuellen Versionen zu verwenden, weil sich Mietrechtsbestimmungen oft in kurzen Zeitabständen ändern.

Haben Sie berechtigte Gründe für Zusatzklauseln zu den Formularmietverträgen, sollten Sie sich vorab juristischen Rat einholen.

Es ist ein großer Unterschied, ob Sie mit dem Mieter sogenannte individuelle Abreden ausgehandelt haben, bei denen tatsächliche Verhandlungen auf Augenhöhe stattgefunden haben und ob Sie diese Klauseln in den Mietvertrag z.B. handschriftlich mit aufnehmen und dem Mieter zur Unterschrift vorlegen.

 

Darum ist eine vertrauensvolle Basis zwischen Mieter*in und Vermieter*in so wichtig

Ein gutes Verhältnis zu Ihrem/Ihrer Mieter*in ist immer von Vorteil und wichtig. Begegnen Sie daher Ihrem/ihrer Mieter*in stets auf Augenhöhe.

Eine klare und freundliche Kommunikation bildet die Basis für ein gutes und langfristiges Mietverhältnis. Daher

  • Weisen Sie den/der Mieter*in auf alle Regelungen und den allgemeinen Standard hin. Hierfür nutzen Sie am besten einen sogenannten Formularmietvertrag. Das schafft Vertrauen.
  • Sprechen Sie unbedingt alle Positionen, die im Mietervertrag festgehalten sind, durch. Nehmen Sie sich dafür Zeit.
  • Gehen Sie auf alle individuell eingefügten Klauseln ein und begründen Sie die Ergänzungen bzw. Abweichungen. Das sorgt für Transparenz.
  • Wichtig: haben Sie Bedenken bezüglich Ihres/Ihrer künftigen Mieters*in, sprechen Sie diese unbedingt an. Ihr/Ihre Mieter*in ist Ihr/Ihre Kunde*in, für die Leistung, die Sie ihm/ihr bieten (Mietobjekt). Es gibt nichts Besseres als eine klare und ehrliche Kommunikation.

 

Regelmäßig und gut informiert

Sie möchten nie wieder Neuigkeiten aus der Immobilienwirtschaft verpassen?

Mit unserem Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand und erhalten regelmäßig Wissenswertes zu den Themen Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilien. Tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und profitieren Sie von unserem Wissens­vor­sprung. Jetzt anmelden:  HIER KLICKEN UND KOSTENFREI ANMELDEN