Wer in Immobilien als Kapitalanlage investiert, betrachtet häufig zuerst Lage, Kaufpreis, Mieteinnahmen und Finanzierung. Diese Faktoren sind zweifellos entscheidend. Gerade bei Neubauimmobilien kommt jedoch ein weiterer Punkt hinzu, der die Wirtschaftlichkeit erheblich beeinflussen kann: die steuerliche Abschreibung.
Ein oft unterschätzter Faktor: die steuerliche Förderung
Besonders interessant ist dabei die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz, kurz § 7b EStG. Sie ermöglicht Kapitalanlegern unter bestimmten Voraussetzungen, in den ersten Jahren nach Anschaffung oder Herstellung einer neuen Mietwohnung zusätzliche Abschreibungen steuerlich geltend zu machen. Für Anleger mit höherem zu versteuerndem Einkommen kann das zu einer spürbaren Steuerentlastung führen und die Liquidität in der Anfangsphase der Investition deutlich verbessern.
Wichtig ist allerdings: Die Sonder-AfA nach § 7b EStG ist kein allgemeiner Steuervorteil für jede Neubauwohnung. Sie ist an klare Voraussetzungen gebunden. Insbesondere genügt nicht allein ein guter Energiestandard. Entscheidend ist, dass das Objekt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, unter anderem die Vorgaben zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, kurz QNG. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelung, bevor eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft wird. Sehen wir uns nun also an, was es mit der Sonder-AfA auf sich hat.
Was bedeutet AfA?
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Gemeint ist damit die steuerliche Abschreibung eines Wirtschaftsguts über seine voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien erkennt das Steuerrecht an, dass sich das Gebäude im Laufe der Zeit wirtschaftlich abnutzt. Deshalb darf der Eigentümer den Gebäudewert schrittweise steuerlich geltend machen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Gebäude und Grundstück. Der Grund und Boden nutzt sich steuerlich nicht ab und kann deshalb nicht abgeschrieben werden. Abschreibungsfähig ist nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises. Bei einer Kapitalanlageimmobilie spielt daher auch die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits eine wichtige Rolle.
Für Neubauten sieht das Einkommensteuergesetz grundsätzlich verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten vor. Neben der regulären linearen Abschreibung kann bei bestimmten Wohngebäuden auch die degressive AfA in Betracht kommen. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt unter bestimmten Voraussetzungen außerdem noch hinzu. Gerade diese Kombination macht den steuerlichen Effekt für Kapitalanleger interessant.
Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG ist eine zusätzliche steuerliche Abschreibung für den Mietwohnungsneubau. Sie soll den Bau neuer Mietwohnungen fördern und damit private Investitionen in Wohnraum attraktiver machen.
Konkret ermöglicht die Regelung, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jeweils bis zu fünf Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich abzuschreiben. Über vier Jahre können somit insgesamt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.
Der entscheidende Punkt liegt in dem Wort „zusätzlich“. Die Sonder-AfA ersetzt die reguläre Gebäudeabschreibung nicht, sondern tritt neben sie. Das bedeutet: Die normale Abschreibung läuft weiter, während die Sonderabschreibung in den ersten Jahren einen zusätzlichen steuerlichen Aufwand erzeugt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, was insbesondere für Anleger mit höherem Steuersatz attraktiv sein kann.
Warum ist § 7b EStG für Kapitalanleger so interessant?
Der steuerliche Vorteil entsteht nicht dadurch, dass der Staat Geld direkt auszahlt. Vielmehr mindert die Abschreibung das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung und Verpachtung beziehungsweise das gesamte steuerpflichtige Einkommen des Anlegers. Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker wirkt sich eine zusätzliche Abschreibung aus.
Gerade in den ersten Jahren nach dem Kauf einer Neubauimmobilie kann das ein wichtiger Vorteil sein. Denn zu Beginn einer Investition fallen häufig hohe Belastungen an: Kaufnebenkosten, Finanzierung, Einrichtung, Verwaltung, eventuell anfängliche Leerstandszeiten oder kleinere Anpassungen. Eine zusätzliche steuerliche Entlastung kann die Liquidität verbessern und die Investition planbarer machen.
Dabei sollte die Sonder-AfA jedoch niemals isoliert betrachtet werden. Ein Objekt wird nicht allein deshalb zu einer guten Kapitalanlage, weil es steuerliche Vorteile bietet. Entscheidend bleibt immer, ob Lage, Kaufpreis, Mietpotenzial, Finanzierung, Bauqualität und langfristige Vermietbarkeit zusammenpassen. Die steuerliche Förderung kann ein starkes Zusatzargument sein, ersetzt aber keine sorgfältige Immobilienanalyse.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Nicht jede Neubauwohnung erfüllt diese automatisch. Für Kapitalanleger ist daher besonders wichtig, die Förderfähigkeit vor dem Kauf sauber zu prüfen.
Zunächst muss es sich um eine neue Wohnung handeln, die der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient. Mit anderen Worten: Die Wohnung muss vermietet werden. Eine Eigennutzung ist nicht begünstigt. Wer die Immobilie selbst bewohnt oder innerhalb des maßgeblichen Zeitraums selbst nutzt, riskiert den Verlust der steuerlichen Vorteile.
Bei der aktuellen Fördergeneration ist außerdem der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige entscheidend. Begünstigt sind insbesondere Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt wurde oder in diesem Zeitraum eine entsprechende Bauanzeige erfolgt ist.
Hinzu kommt das QNG-Erfordernis. Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen und dies durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachweisen. Das ist ein wichtiger Punkt, weil ein reiner Energiestandard nicht ausreicht. Es genügt also nicht, dass ein Objekt nur als „KfW-40-Haus“ oder besonders energieeffizient beworben wird. Maßgeblich ist der konkrete Nachweis über das geforderte Qualitätssiegel.
Zusätzlich gelten Kostengrenzen. Die Baukosten dürfen bestimmte gesetzliche Obergrenzen nicht überschreiten. Für aktuelle Fälle liegt die Baukostenobergrenze bei 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA ist wiederum auf maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Das bedeutet: Selbst wenn der tatsächliche Gebäudekostenanteil höher ist, kann die Sonderabschreibung nur bis zu dieser Grenze berechnet werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die langfristige Vermietung. Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Diese Zehn-Jahres-Betrachtung zeigt deutlich, dass § 7b EStG auf langfristige Kapitalanlage und nicht auf kurzfristige Spekulation ausgelegt ist.
Was bedeutet QNG und warum ist es so wichtig?
QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“. Es handelt sich um ein staatliches Qualitätssiegel, mit dem die Nachhaltigkeit eines Gebäudes nach bestimmten Kriterien nachgewiesen wird. Dabei geht es nicht nur um Energieeffizienz, sondern auch um weitere Aspekte wie ökologische Qualität, Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung, Lebenszykluskosten und nachhaltige Bauweise.
Für Kapitalanleger ist das QNG-Zertifikat deshalb so wichtig, weil es bei der aktuellen Ausgestaltung der § 7b-Sonderabschreibung eine zentrale Voraussetzung ist. Ohne diesen Nachweis entfällt der Anspruch auf die Sonder-AfA, selbst wenn das Objekt energetisch hochwertig ist.
In der Praxis sollte daher vor dem Kauf eindeutig geklärt werden, ob das Gebäude tatsächlich QNG-zertifiziert ist oder ob die Zertifizierung verbindlich vorgesehen und nachweisbar ist. Reine Werbeaussagen im Exposé reichen dafür nicht aus. Für die steuerliche Nutzung kommt es auf die belastbare Dokumentation an.
Wie hoch ist die Sonder-AfA?

Die Sonderabschreibung beträgt bis zu fünf Prozent pro Jahr. Sie wird für vier Jahre gewährt und bezieht sich auf die förderfähige Bemessungsgrundlage. Insgesamt können damit bis zu 20 Prozent der Bemessungsgrundlage zusätzlich abgeschrieben werden.
Die Bemessungsgrundlage ist jedoch nicht automatisch der vollständige Kaufpreis. Maßgeblich ist der begünstigte Gebäudeanteil, denn: Grund und Boden sind nicht abschreibungsfähig. Des Weiteren ist die Bemessungsgrundlage gesetzlich begrenzt. Bei aktuellen Förderfällen können maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt werden.
Ein Beispiel, um den Effekt zu verbildlichen:
Angenommen, eine neu errichtete, QNG-zertifizierte Wohnung hat 80 Quadratmeter Wohnfläche. Der förderfähige Gebäudekostenanteil liegt bei 320.000 Euro. Da 80 Quadratmeter multipliziert mit 4.000 Euro ebenfalls 320.000 Euro ergeben, kann dieser Betrag vollständig als Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA dienen.
Fünf Prozent von 320.000 Euro entsprechen 16.000 Euro Sonderabschreibung pro Jahr. Über vier Jahre ergibt sich eine zusätzliche Abschreibung von insgesamt 64.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent kann daraus rechnerisch eine Steuerentlastung von bis zu 26.880 Euro entstehen. Der tatsächliche Effekt hängt jedoch immer von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Kombination mit regulärer oder degressiver AfA
Besonders interessant wird § 7b EStG, wenn die Sonderabschreibung mit der regulären Gebäudeabschreibung oder der degressiven AfA kombiniert wird. Denn: Die Sonder-AfA tritt zusätzlich hinzu. Sie reduziert die reguläre Abschreibung nicht unmittelbar, sondern erhöht in den ersten Jahren den steuerlich geltend machbaren Aufwand.
Bei der linearen AfA wird der Gebäudewert gleichmäßig über die gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei der degressiven AfA wird hingegen ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert angesetzt. Dadurch sind die Abschreibungen zu Beginn höher und sinken im Zeitverlauf.
Für neu gebaute Wohngebäude kann die degressive AfA unter bestimmten Voraussetzungen fünf Prozent vom jeweiligen Restwert betragen. Wenn zusätzlich die Voraussetzungen des § 7b EStG erfüllt sind, kann die Sonder-AfA daneben genutzt werden. Genau hier entsteht für Kapitalanleger ein besonders starker Liquiditätseffekt in den ersten Jahren.
Gleichzeitig sollte man diese Kombination sorgfältig berechnen lassen. Hohe Abschreibungen in den ersten Jahren können steuerlich attraktiv sein, verändern aber auch die weitere Abschreibungsstruktur und den steuerlichen Buchwert des Gebäudes. Gerade bei späterem Verkauf, geplanter Haltefrist oder individueller Einkommensentwicklung sollte die Strategie nicht nur kurzfristig, sondern langfristig betrachtet werden.
Wann entfällt die Sonder-AfA?
Wie wir bereits festgestellt haben, ist die Sonderabschreibung an Bedingungen geknüpft. Werden diese nicht eingehalten, kann der steuerliche Vorteil ganz oder teilweise rückwirkend entfallen. Das kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.
Besonders kritisch ist eine schädliche Nutzungsänderung. Wird die Wohnung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums nicht mehr entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet, sondern beispielsweise selbst genutzt, leer stehen gelassen oder anderweitig verwendet, kann dies die Förderung gefährden.
Auch ein Verkauf innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums kann problematisch sein. Dabei ist zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: Zum einen kann ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung im Privatvermögen ohnehin ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Zum anderen kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG rückgängig gemacht werden, wenn die gesetzlich geforderte Nutzung nicht eingehalten wird.
Ebenso kritisch ist eine von Anfang an fehlende oder nicht glaubhafte Vermietungsabsicht. Wer ein Objekt nur kurzfristig hält, zeitnah wieder verkauft oder keine ernsthafte Vermietungsstrategie verfolgt, kann Probleme mit der steuerlichen Anerkennung bekommen. § 7b EStG ist ausdrücklich für den Mietwohnungsneubau gedacht und nicht als kurzfristiger Steuervorteil für spekulative Transaktionen.
Steuerliche Vorteile – (k)ein Grund für Immobilienkauf, aber ein wichtiges Extra
So attraktiv die Sonder-AfA ist, sie sollte nie der einzige Grund für den Kauf einer Immobilie sein. Ein steuerlicher Vorteil verbessert die Wirtschaftlichkeit eines guten Investments, kann aber ein schwaches Objekt nicht ausgleichen. Gerade bei Neubauimmobilien ist außerdem zu prüfen, ob der Preisaufschlag für QNG-Standard, Nachhaltigkeit und Förderfähigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum steuerlichen Vorteil steht. Nicht jedes geförderte Objekt ist automatisch ein gutes Investment. Umgekehrt kann ein steuerlich besonders attraktives Objekt bei richtiger Auswahl eine sehr interessante Ergänzung im Immobilienportfolio sein.
Entscheidend bleibt, ob die Immobilie auch ohne steuerlichen Effekt überzeugt. Dazu gehören eine tragfähige Miete, eine solide Lage, ein nachvollziehbarer Kaufpreis, ein guter energetischer und baulicher Zustand sowie eine Finanzierung, die auch bei veränderten Rahmenbedingungen funktioniert.
Sind diese Grundlagen erfüllt, kann eine Immobilie als Kapitalanlage ein sehr wertvoller Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau sein. Sie verbindet laufende Mieteinnahmen mit der Chance auf Wertentwicklung und bietet als Sachwert eine gewisse Stabilität gegenüber rein kapitalmarktabhängigen Anlageformen. Gerade gut ausgewählte Neubauimmobilien können zudem durch moderne Energiestandards, geringe Anfangsinstandhaltung und langfristige Vermietbarkeit überzeugen. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG kann eine solche Investition zusätzlich attraktiver machen, sollte aber immer als steuerlicher Verstärker einer ohnehin tragfähigen Kapitalanlage verstanden werden – nicht als Ersatz für eine sorgfältige Objektprüfung.
Für wen lohnt sich § 7b EStG besonders?
Besonders interessant ist die Sonder-AfA für Kapitalanleger mit höherem Einkommen und entsprechend höherem persönlichen Steuersatz. Je höher der Steuersatz, desto stärker wirkt sich eine zusätzliche Abschreibung aus. Für diese Anleger kann § 7b EStG ein wichtiger Baustein sein, um die Steuerlast in den ersten Jahren nach Erwerb zu senken und gleichzeitig in eine nachhaltige Neubauimmobilie zu investieren.
Ebenfalls interessant ist die Regelung für Anleger, die einen langfristigen Anlagehorizont haben. Wer von Anfang an plant, die Immobilie mindestens zehn Jahre zu halten und zu vermieten, kann die steuerlichen Vorteile besser in eine langfristige Strategie einbinden.
Weniger geeignet ist die Sonder-AfA hingegen für Anleger, die kurzfristig verkaufen möchten, die Immobilie perspektivisch selbst nutzen wollen oder deren Einkommen so gering ist, dass zusätzliche Abschreibungen steuerlich kaum wirken. Auch hier zeigt sich: Der steuerliche Rahmen muss zur persönlichen Situation passen.
Fazit: § 7b EStG kann Immobilieninvestments deutlich attraktiver machen
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist ein wirkungsvolles steuerliches Instrument für Kapitalanleger, die in neue, nachhaltige Mietwohnungen investieren möchten. Richtig eingesetzt, kann sie in den ersten Jahren nach dem Kauf zu einer erheblichen Steuerentlastung führen und die Liquidität des Investments verbessern.
Gleichzeitig ist die Regelung anspruchsvoll. Sie setzt unter anderem einen passenden Neubau, QNG-Zertifizierung, Einhaltung der Kostengrenzen und eine langfristige Vermietung voraus. Wer diese Punkte nicht prüft, riskiert, dass der erwartete Vorteil später ganz oder teilweise entfällt.
Für Anleger bedeutet das: § 7b EStG kann ein sehr interessanter Hebel sein, sollte aber immer Teil einer umfassenden Investitionsprüfung sein. Die beste steuerliche Förderung hilft wenig, wenn Lage, Kaufpreis, Mietpotenzial oder Finanzierung nicht überzeugen.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine QNG-zertifizierte Neubauimmobilie als Kapitalanlage zu Ihrer persönlichen Strategie passt, lohnt sich eine professionelle Einschätzung.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Objekte wirtschaftlich tragfähig sind, welche steuerlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden sollten und wie sich eine Immobilieninvestition sinnvoll in Ihren langfristigen Vermögensaufbau einfügen kann. Vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Termin – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
FAQ: Häufige Fragen zur Sonder-AfA nach § 7b EStG
Gilt § 7b EStG auch für selbst genutzte Immobilien?
Nein. Die Sonderabschreibung ist für neue Mietwohnungen vorgesehen. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann die Sonder-AfA nach § 7b EStG nicht in Anspruch nehmen.
Reicht ein KfW-40-Standard für die Sonder-AfA aus?
Nein. Für aktuelle Förderfälle reicht ein reiner Energiestandard nicht aus. Erforderlich ist grundsätzlich ein Gebäude, das die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt und dies durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachweist.
Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?
Die Sonder-AfA beträgt bis zu fünf Prozent jährlich für vier Jahre. Insgesamt können somit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich abgeschrieben werden.
Wird die Sonder-AfA zusätzlich zur normalen Abschreibung gewährt?
Ja. Die Sonderabschreibung tritt zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung hinzu. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch mit der degressiven AfA kombiniert werden.
Was passiert, wenn die Wohnung innerhalb von zehn Jahren verkauft wird?
Ein Verkauf innerhalb des maßgeblichen Zeitraums kann steuerliche Folgen haben. Einerseits kann der Veräußerungsgewinn innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig sein. Andererseits kann die Sonderabschreibung rückgängig gemacht werden, wenn die gesetzlichen Nutzungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden.
Muss die Sonder-AfA gesondert beantragt werden?
Sie wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht, in der Regel über die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen nachgewiesen werden können.
Für wen lohnt sich die Sonder-AfA besonders?
Besonders interessant ist sie für Kapitalanleger mit höherem steuerpflichtigem Einkommen, langfristigem Anlagehorizont und Interesse an nachhaltigen Neubauimmobilien. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch von Objekt, Finanzierung und persönlicher Steuersituation ab.
