Mit Beschluss vom 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt.
Konkret handelt es sich um das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, kurz MietenWoG Bln genannt, das das höchste Gericht für nichtig erklärt hat, weil es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Warum das so ist, und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Mieter in Berlin hat – lesen Sie mehr!
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