Wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt, ist bei Immobiliengeschäften gut beraten, denn damit verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu vollem Commitment, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Bei einem Makleralleinauftrag handelt es ich um eine Abmachung zwischen Ihnen als Auftraggeber und dem Makler. Dabei stellt der Makler seine Kenntnisse der Abwicklungsmodalitäten, sein ganzes Fachwissen sowie seine Marktkenntnisse für Ihren Antrag zur Verfügung.

 


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Weiterhin zählt zu der Exklusivstellung des ausgewählten Maklers zum Beispiel, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichten Sie als Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.

Wenn Sie einen allgemeinen Auftrag erstellen, werden in der Regel mehrere Makler gleichzeitig beauftragt, was für Sie als Auftraggeber ein erhöhtes Risiko darstellt, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen.

Bei einem allgemeinen Auftrag verpflichten Sie einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben, was bedeutet, dass er einfach abwarten kann, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.

Wenn Sie also die volle Maklerleistung in Anspruch nehmen und sich gut betreut fühlen möchten, rate ich Ihnen zu einem Makleralleinauftrag und stehe Ihnen dazu gerne beratend zur Verfügung.

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